AGB

Sportstätten Klosterneuburg GmbH (kurz Happyland)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Allgemeines:

Jede Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar, dem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sportstätten Klosterneuburg GmbH, zu Grunde liegen. Das Happyland behält sich das Recht vor, zugeteilte Platznummern zu ändern, bzw. zugeteilte Plätze für besondere Zwecke selbst in Anspruch zu nehmen solange der Bucher mindestens 48 Stunden vorher über die in Anspruchnahme informiert wird. Die Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen des Happylands.

 

Abschluss von Verträgen:


Die Buchung/Reservierung einer Sportanlage (Fußballplatz, Tennisplatz, etc.) kommt einem Anbot zum Vertragsabschluss an die Sportstätten Klosterneuburg GmbH gleich, durch Übermittlung der Buchungsbestätigung oder (Teil)Rechnung kommt zwischen dem Happyland und dem Kunden rechtsverbindlich ein Vertrag zu Stande. Das Happyland behält sich das Recht vor, Platznummern zu ändern bzw. zugeteilte Plätze für besondere Zwecke (z. B. Veranstaltungen) kurzfristig zu stornieren. Für eine allfällige Unbenutzbarkeit der Sportanlage zum gebuchten Termin haftet das Happyland nicht. Diesbezügliche Schadenersatzansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Das faktische Nutzen der Sportanlage ohne Buchung gilt als Buchung und verpflichtet zur Zahlung des tarifmäßigen Entgelts.

 

Spieleinheit:


Die Platzmiete berechnet sich pro 55 Minuteneinheit. Maßgebend für Spielanfang und Spielende ist die Uhr im Eingangsbereich. Wird über die gebuchte Zeit hinaus gespielt, so wird für jede angefangene 15 Minuteneinheit ein Viertelstundenpreis verrechnet. Gebuchte Einzeleinheiten müssen vor Spielbeginn bezahlt werden. Sollte ein(e) Kunde(in) die gebuchte Einheit nicht nutzen, entfällt jeder Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises. Wurde die Einheit noch nicht bezahlt, so erhält er/sie eine Rechnung über den Mietpreis.

 

Abos:


Nach erfolgter Buchung/Reservierung erhalten Sie Rechnung und/oder eine Buchungsbestätigung. Bei Vorschreibung einer Anzahlung ist die Reservierung erst nach Zahlungseingang fix. Wurde die Einheit bis zum ersten Termin noch nicht bezahlt, so sind zum ersten Termin der Betrag für den ersten Termin sowie der Betrag für einen weiteren Termin als „Kaution” für etwaige nicht bezahlte oder nicht rechtzeitig stornierte Stunden zu bezahlen.